Standortspezifische Bedingungen DEUTSCHLAND

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Wichtige Zusatzinformationen Wichtige Zusatzinformationen
Informationen zum Alter Informationen zum Alter
Zahlungsoptionen Zahlungsoptionen
Ausreisen mit dem Fahrzeug Ausreisen mit dem Fahrzeug
Haftungsreduzierung und Schutzoptionen Haftungsreduzierung und Schutzoptionen
Zustellung und Abholung Zustellung und Abholung
Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren
Abschließende Informationen Abschließende Informationen
Einwegmieten Einwegmieten
Rückgaben Rückgaben
Sonderausstattung Sonderausstattung
Kraftstoff- und Stromkosten Kraftstoff- und Stromkosten

Wichtige Zusatzinformationen


Dieses Dokument enthält die Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer über Ihre Anmietung wissen müssen. Sie sollten dieses Dokument zusammen mit den Mietvertragsbedingungen lesen. Sie finden ein Exemplar der Mietvertragsbedingungen auf www.avis.de. Wenn Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten haben, enthält diese ggf. einen Link zu diesem Musterdokument. Bitte beachten Sie, dass das Muster der Mietvertragsbedingungen ein Anhaltspunkt zu den Bedingungen des Vertrags ist und möglicherweise nicht die exakten Bedingungen enthält, die Sie bei der Abholung des Fahrzeugs unterschreiben müssen.

Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit sparen.

Wichtig zu wissen

Das Unternehmen, das Ihnen das Mietfahrzeug zur Verfügung stellt, ist entweder Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG. Zimmersmühlenweg 21, 61437 Oberursel, DE oder der selbständige Lizenznehmer der Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG, wie auf Seite 1 Ihres Mietvertrages angegeben. Hierbei kann es sich um ein anderes Unternehmen handeln, als jenes mit dem Sie Ihre Buchung gemacht haben.

In Bezug auf die in diesem Dokument angegebenen Preise sind Änderungen vorbehalten – diese können Ihnen jedoch bereits eine Vorstellung geben. Genaue Preise erfahren Sie bei der Mietstation oder beim Reservierungsteam. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., sofern diese anfällt.

Um eine Buchung zu tätigen, zu ändern oder uns über ein Problem während Ihrer Anmietung zu informieren, wenden Sie sich an die Mietstation oder das Reservierungsteam:


    Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie unter www.avis.de finden und klicken Sie auf „Kontakt“.

    Wählen Sie Montag bis Freitag 08.00 – 18.00 Uhr CET +49 (0) 69 500 700 20 (Zum Ortstarif. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können die Preise abweichen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Telefondienstanbieter).


Die Kontaktdaten der Mietstation finden Sie auf Ihrem Mietvertrag.

Um uns nach der Rückgabe des Fahrzeugs über ein Problem zu informieren, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice:


    E-Mail: de.aviscustomercare@abg.com

Wählen Sie die Telefonnummer: +49 (0) 6171 68 12 83 Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr CET.

Wenn Sie von einem Festnetzanschluss in Deutschland anrufen, wird der Anruf zum Ortstarif abgerechnet. Bei Anrufen von Mobiltelefonen gelten die Gebühren Ihres Anbieters. Für Anrufe von außerhalb von Deutschlands werden internationale Gebühren berechnet.

European Car Rental Conciliation Service (ECRCS)

Wir sind Mitglied des europäischen Schlichtungsdienstes European Car Rental Conciliation Service (ECRCS). Diese Organisation überprüft Streitfälle ohne zusätzliche Kosten für Sie. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen und mit unserer abschließenden Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an den zuständigen Schlichtungsdienst weitergeben.

Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Diese finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.

Bei Streitigkeiten in Mietwagenangelegenheiten können Sie sich wenden an:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

www.verbraucher-schlichter.de



Informationen zum Alter


Wie alt muss ich sein, um ein Mietfahrzeug zu fahren?

Um unsere Fahrzeuge zu fahren, müssen Sie – und alle Ihre Fahrer – mindestens 21 Jahre alt sein und zu Beginn Ihrer Anmietung seit mindestens ½ Jahr, für bestimmte Fahrzeuggruppen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer vollständigen gültigen Fahrerlaubnis sein. Für bestimmte Fahrzeuge kann sowohl ein höheres als auch ein niedrigeres Mindestalter gelten.

Wie erfahre ich, ob es bei meiner Anmietung Einschränkungen bezüglich des Mindestalters gibt?

Bei Ihrer Buchung wird Ihnen mitgeteilt, wenn es für das von Ihnen angefragte Fahrzeug Einschränkungen bzgl. des Mindestalters gibt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sehen Sie bitte auf Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail nach oder rufen Sie unser Reservierungsteam an.

Ich bin unter 25 – muss ich eine Zusatzgebühr für junge Fahrer zahlen?

Wenn Sie – oder einer Ihrer Fahrer – bei Abholung des Fahrzeugs jünger als 25 Jahre sind, wird für jeden von Ihnen eine Zusatzgebühr für junge Fahrer erhoben werden. Die Höhe des Entgelts hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug abholen – sie werden jedoch für jeden Fahrer etwa zwischen € 11,90 und € 14,90 pro Tag liegen.

Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage ab.

Gibt es Einschränkungen in Form eines Höchstalters?

Nein, solange Sie seit mindestens ½ bzw. 3 Jahren im Besitz einer vollständigen gültigen Fahrerlaubnis sind.




Zahlungsoptionen


Welche Zahlungskarten akzeptieren Sie?

Wir akzeptieren:

• American Express (außer American Express Traveller’s Cheque-Karten)
• Diners Club
• Discover Card
• Visa Kredit-/ Debitkarten
• MasterCard Kredit-/ Debitkarten
• Von Avis ausgestellte Charge Cards/ Voucher

Prepaid-Karten können nur für Zahlungen bei Fahrzeugrückgabe verwendet werden. Bei der Anmietung müssen Sie die oben genannten Zahlungskarten vorlegen.

Maestro Karten, V-Pay Karten und Visa Electron Karten können nur für Anmietungen von Fahrzeugen der Gruppen P, A, B, C, D, H, I, J oder K, LKWs und Transportern verwendet werden. Bei der Verwendung von Maestro Karten, V-Pay Karten und Visa Electron Karten müssen wir zusätzliche Prüfungen hinsichtlich Identität, Sicherheit, Fahrerlaubnis und Bonität durchführen, eine Kaution von mindestens € 300,00 erheben, zusätzlich zur erwarteten Anmietgebühr, und einen Wohnsitznachweis verlangen.

Wir akzeptieren keine Cirrus-Karten, JCB-Karten oder andere, hier nicht aufgeführte Karten.

Wir können leider keine digitalen Zahlkarten akzeptieren.

Kann ich bar bezahlen?

Bei Anmietung eines Transporters oder LKWs akzeptieren wir Barzahlung, müssen aber zusätzliche Prüfungen hinsichtlich Identität, Sicherheit, Fahrerlaubnis und Bonität durchführen, eine Kaution von mindestens € 300,00 erheben sowie einen Wohnsitznachweis verlangen.

Was geschieht, wenn ich Zahlungen verspätet leiste?

Wenn Sie Ihre Zahlung an uns verspätet durchführen, berechnen wir Zinsen in gesetzlicher Höhe.




Ausreisen mit dem Fahrzeug


Auslandsfahrten sind für bestimmte Länder außerhalb Deutschlands zulässig, bedürfen jedoch grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch Avis/Budget.

Bei Zustimmung durch Avis ist eine Grenzübertrittsgebühr/Cross Border Fee (CBD) zu entrichten. Diese beträgt mindestens € 9,41 pro Tag und maximal € 43,92 pro Anmietung.
Wurde die Zustimmung erteilt, gelten die im folgenden aufgezählten Bestimmungen:

In welche Länder darf ich mit dem Fahrzeug fahren?

• Österreich (A)
• Andorra (AND)
• Belgien (B)
• Schweiz (CH)
• Tschechien (CZ)
• Deutschland (D)
• Dänemark (DK)
• Spanien (E)
• Frankreich (F)
• Finnland (FIN)
• Liechtenstein (FL)
• Großbritannien (GB)
• Ungarn (H)
• Kroatien (HR)
• Italien (I)
• Irland (IRL)
• Luxemburg (L)
• Monaco (MC)
• Norwegen (N)
• Niederlande (NL)
• Portugal (P)
• Polen (PL)
• San Marino (RSM)
• Schweden (S)
• Slowakei (SK)
• Slowenien (SLO)

Einreisen nach Frankreich (F), Italien (I),Tschechien (CZ), Kroatien (HR), Ungarn (H), Polen (PL), in die Slowakei (SK) und nach Slowenien (SLO) für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppe F sind nicht gestattet.

Porsche dürfen ausschließlich in Deutschland (D), Österreich (A) und der Schweiz (CH) gefahren werden.

Ausgeschlossen ist die Einreise mit unseren Fahrzeugen nach Albanien (AL), Aserbaidschan (AZ), Bulgarien (BG), Bosnien-Herzegowina (BIH), Weißrussland (BY), Zypern (CY), Estland (EST), Georgien (GE), Griechenland (GR), Island (IS), Kasachstan (KZ), Kosovo (RKS), Lettland (LV), Litauen (LT), Malta (M), Mazedonien (MK), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Rumänien (RO), Russland (RUS), Serbien (SRB), Türkei (TR), Ukraine (UA) und Ländern außerhalb Kontinentaleuropas.

Eine Nutzung der Fahrzeuge auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, Korsika, Kreta und Sardinien ist ebenfalls nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorgenannten Bestimmungen berechtigen Avis/Budget zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Avis/Budget auf Grund der Verletzung einer der vorstehenden Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.

Kann ich ein Produkt erwerben, mit dem es mir erlaubt ist, in anderen Ländern zu fahren?

Nein, leider bieten wir keine weiteren Produkte an, mit denen es erlaubt ist in andere Länder zu fahren.

Bittte beachten Sie, dass Einreisen nach Frankreich (F), Italien (I),Tschechien (CZ), Kroatien (HR), Ungarn (H), Polen (PL), in die Slowakei (SK) und nach Slowenien (SLO) mit Fahrzeugen der Fahrzeuggruppe F nicht gestattet sind.



Haftungsreduzierung und Schutzoptionen


Schaden

Welche Produkte reduzieren den Betrag, den ich zahlen muss, falls das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt wird?

Wenn Sie eine Haftungsreduzierung bei Schäden (collision damage waiver, CDW) haben und das Fahrzeug, die Schlüssel, beliebiges Zubehör oder Fahrzeugdokumente beschädigt werden und Sie dies zu vertreten haben, reduziert sich der Betrag, den Sie für den Schaden zu zahlen haben, auf nicht mehr als den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt, d. h. Sie zahlen für die Kosten der Reparatur oder den Ersatz plus eine Gebühr für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlfalles nach Ziffer 6 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen in Höhe von € 30,00 oder den Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Betrag ist auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Sie können den Selbstbehalt noch weiter senken, indem Sie ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts kaufen.

Wie erhalte ich eine Haftungsreduzierung?

In den meisten Fällen wird eine Haftungsreduzierung standardmäßig mit dem Fahrzeug angeboten. Wenn sie enthalten ist, ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben.

Gibt es ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, um meinen Selbstbehalt noch weiter zu senken?

Ja, die Erweiterte Haftungsreduzierung (SCDW) ist ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, welches den Selbstbehalt auf Null senkt. Der Preis hängt von dem Fahrzeug und der Mietstation ab - Die Kosten hierfür betragen zwischen € 19,00 und € 35,00 pro Tag.

Muss ich dafür aufkommen, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wird?

Ja, dies wird genauso behandelt wie jeder andere Schaden an dem Fahrzeug.

Was geschieht, wenn ein von mir gemietetes Extra / Zubehör beschädigt wird?

Wenn ein Extra / Zubehör beschädigt wird, müssen Sie zusätzlich zur Mietgebühr für die Kosten für den Ersatz oder für die geschätzten Reparaturkosten aufkommen, sofern Sie die Beschädigung zu vertreten haben.

Gibt es Fälle, in denen der Selbstbehalt nicht gilt?

Ja, der Ihnen berechnete Betrag wird nicht reduziert, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wurde oder die Folge davon ist:


    • unsachgemäße oder unsorgsame Nutzung des Fahrzeugs
    • Benutzung des Fahrzeuges unter Verstoß gegen die Mietvertragspflichten

Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.

Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn Sie oder ein Zusatzfahrer vorsätzlich eine vertragliche Obliegenheit nach dem Mietvertrag verletzen. Im Falle einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass kein Fall grober Fahrlässigkeit vorlag. Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung ursächlich war.

Was muss ich bezahlen, wenn ich keine Haftungsreduzierung habe?

Wenn das Fahrzeug, Schlüssel, Zubehör oder Fahrzeugdokumente während Ihrer Anmietung beschädigt werden, müssen Sie, sofern Sie dies zu vertreten haben, entsprechend Ziffer 6 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen Folgendes zahlen:


    • Entweder die Kosten für den Ersatz oder die geschätzten Reparaturkosten, je nachdem was günstiger ist
    • Zuzüglich unseres Nutzungsausfalls
    • Zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr

Wo erhalte ich Informationen darüber, welche Schadensbeträge ich bezahlt habe?

Wenn wir einen Schaden feststellen, werden wir Sie mit dem Betrag, den Sie zahlen müssen, auf dem Mietvertrag belasten. Sie finden die Einzelheiten zu dieser Zahlung hier http://www.avis.de/rechnungskopie, es sei denn Sie haben uns gebeten, Ihnen eine Rechnung per Post oder E-Mail zu schicken,

Diebstahl

Welche Produkte können den Betrag, den ich im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Fahrzeugs während der Miete zu zahlen habe, reduzieren?

Wenn Sie eine Haftungsreduzierung für Diebstahl (theft protection, TP) haben und das Fahrzeug gestohlen wird, sofern Sie dies zu vertreten haben, ist der Betrag, den Sie entsprechend Ziffer 6 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen zu zahlen haben, auf den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt begrenzt.D. h. Sie zahlen für die Kosten für den Ersatz plus eine Gebühr für die Bearbeitung des Diebstahlfalles in Höhe von € 30,00 bzw. den Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Betrag ist auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Sie können den Selbstbehalt noch weiter senken, indem Sie ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts kaufen.

Wie erhalte ich die Haftungsreduzierung für Diebstahl?

In den meisten Fällen wird eine Haftungsreduzierung für Diebstahl standardmäßig mit dem Fahrzeug angeboten. Wenn sie enthalten ist, ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Wenn sie nicht enthalten ist, hängt der Preis von dem gemieteten Fahrzeug und dem Anmietort ab.

Was geschieht, wenn ich ein von mir gemietetes Extra verliere oder es gestohlen wird?

Wenn ein Extra / Zubehör verloren oder gestohlen wird, müssen Sie zusätzlich zu den Mietkosten für die Kosten des Ersatzes aufkommen.

Gibt es Fälle, in denen der Selbstbehalt nicht gilt?

Ja, der von Ihnen zu zahlende Betrag ist nicht begrenzt, wenn Sie den Verlust oder Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, z.B.:


    • Die Schlüssel wurden im Fahrzeug zurückgelassen
    • Die Schlüssel wurden verloren oder gestohlen
    • Eine vertragliche Pflicht wurde verletzt.

Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensherbeiführung, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.

Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn Sie oder ein Zusatzfahrer vorsätzlich eine vertragliche Obliegenheit nach dem Mietvertrag verletzen. Die Haftungsreduzierung verringert sich anteilig entsprechend der Schwere des Verschuldens, wenn Sie oder ein Zusatzfahrer grob fahrlässig eine vertragliche Obliegenheit nach dem Mietvertrag verletzen Die Haftungsreduzierung entfällt nicht, wenn Sie die Pflichtverletzung weder für den Schadenseintritt noch für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsreduzierung zu vertreten haben.

Was muss ich bezahlen, wenn ich keinen Diebstahlschutz habe?

Wenn das Fahrzeug, Zubehör oder Fahrzeugdokumente während Ihrer Anmietung verloren oder gestohlen werden und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie Folgendes zahlen:


    • Die Kosten für den Ersatz

    • Zuzüglich unseres Nutzungsausfalls

    • plus eine Gebühr für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstallfalles nach Ziffer 6 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen in Höhe von € 30,00.


Wo erfahre ich, welche Kosten ich aufgrund von Diebstahl bezahlt habe?

Wenn ein von Ihnen zu vertretender Verlust oder Diebstahl aufgetreten ist, werden wir Sie mit dem Betrag, den Sie zahlen müssen, auf dem Mietvertrag belasten. Sie finden die Einzelheiten zu dieser Zahlung hier http://www.avis.de/rechnungskopie, es sei denn Sie haben uns gebeten, Ihnen eine Rechnung per Post oder E-Mail zu schicken,

Personen- oder Sachschäden

Was muss ich bezahlen, wenn ich mit dem Fahrzeug jemanden verletze?

Die Haftpflichtversicherung (third party liability, TPL) gehört bei jedem Fahrzeug zum Standard. Das heißt, wenn Sie mit unserem Fahrzeug einen Unfall verursachen und hierdurch jemand verletzt wird, einschließlich einer Ihrer Mitfahrer, oder sich in Besitz dieser Personen befindliche Sachen beschädigt werden, müssen Sie für keine dieser Schäden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung deckt nicht den Tod oder Verletzungen des Fahrers unseres Fahrzeugs oder Schäden an seinen persönlichen Gegenständen in unserem Fahrzeug ab.

Gibt es Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung nicht eintritt?

Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihnen den Haftpflicht-Versicherungsschutz zu gewähren, wird der gesetzlich erforderliche Mindestschutz weiterhin gewährt, wir oder unser Versicherer können jedoch bei Ihnen Regress nehmen, wenn der Unfall durch eines der folgenden verursacht wurde:


    • Einen Vertragsbruch Ihrerseits (zum Beispiel, indem Sie zulassen, dass jemand das Fahrzeug führt, den wir nicht autorisiert haben, oder indem Sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen illegalen Substanzen fahren),
    • Einen Gesetzesverstoß Ihrerseits
    • Als Folge Ihrer Fahrlässigkeit oder Leichtsinnigkeit.

Welche Produkte versichern den Fahrer des Fahrzeugs?

Die Insassenunfallversicherung (personal accident insurance, PAI) versichert den Fahrer des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls. Sie reduziert den Betrag, den Sie im Falle eines Unfalls zahlen müssen, auf Null oder € 70,00 pro Anspruch, abhängig von dem eingereichten Anspruch. Eine Insassenunfallversicherung bietet die folgenden Leistungen:


    • Maximal 40.000,00 im Fall von Tod, Verlust von Gliedmaßen oder Augen oder dauerhafter Vollinvalidität
    • Maximal € 2.000,00 für direkt mit dem Unfall verbundene Kosten für Notfallmedizin
    • Kosten für medizinische Versorgung und Rettung (es gelten Bedingungen)

Wer gewährt die Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung wird gewährt durch AIG Europe Limited. Sie müssen deren Geschäftsbedingungen zustimmen. Unser Agent Avis Europe Risk Management Limited erhebt 20 % des von Ihnen nach Abzug der Versicherungssteuer zahlbaren Betrages als Provision.

Wie kann ich eine Insassenunfallversicherung abschließen?

Sofern Sie eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, wird diese auf Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, die Kosten liegen jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 6,00 und € 7,50 pro Tag.

Kann ich die Versicherungsleistung erhöhen und meinen Selbstbehalt senken?

Ja, die Erweiterte Insassenunfallversicherung (super personal accident insurance PAI,) bietet die folgenden erweiterten Leistungen:


    • Maximal € 120.000,00 im Fall von Tod, Verlust von Gliedmaßen oder Augen oder dauerhafter Vollinvalidität
    • Maximal € 6.000,00 für direkt mit dem Unfall verbundene Kosten für Notfallmedizin
    • Kosten für medizinische Versorgung und Rettung (es gelten Bedingungen)
    • Gepäckstücke bis zu € 6.000,00 pro Fahrzeug – mit Ausnahme von Gegenständen, die Sie bei uns gemietet haben (auch hier gelten Bedingungen und ein Maximalbetrag von € 350,00 pro Gegenstand).
    • Aufwendungen für den Ersatz von Haustürschlüsseln und Schlössern bis zu maximal € 500,00
    • Notfall-Reisekosten bis zu € 500,00.

Ist die Erweiterte Insassenunfallversicherung bei jeder Anmietung eines Fahrzeugs verfügbar?

Ja, Sie können die Erweiterte Insassenunfallversicherung unabhängig von dem gemieteten Fahrzeug abschließen.

Wie erhalte ich die Erweiterte Insassenunfallversicherung?

Sofern Sie eine Erweiterte Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, ist dies auf Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, die Kosten liegen jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 9,00 und € 11,50 pro Tag.

Schutzpakete

Ich möchte mehr als ein Schutzprodukt erwerben – kann ich ein Schutzpaket abschließen?

Wir bieten verschiedene Schutzpakete an, bitte informieren Sie sich hierüber bei der Reservierung oder in der Station. Die Kosten betragen zwischen € 42,00 und bis zu € 65,00 pro Tag.

Versicherungsprodukte Dritter

Ich habe ein Versicherungsprodukt bei einem externen Versicherer abgeschlossen, kann ich es verwenden?

Wenn Sie Versicherungsleistungen von einem Drittanbieter beziehen, haften Sie uns gegenüber in Höhe des vollen Schadens. – Weitere Informationen: siehe „Was muss ich bezahlen, wenn ich keine ...“ in diesem Abschnitt des Dokuments – Sie müssen im Anschluss daran Ihre Ansprüche bei Ihrem Anbieter geltend machen, um von diesem Ihr Geld zurückzuerhalten. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Bedingungen jeder Versicherung eines externen Anbieters und der Ansprüche, die Sie geltend machen, verstehen. Wie können Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht behilflich sein.




Zustellung und Abholung


Kann ich mir ein Fahrzeug zustellen lassen?

Einige unserer Mietstationen bieten einen Lieferservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. vorbestellten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort abliefern. Wenn Sie eine Lieferung des Fahrzeugs wünschen, müssen Sie:


    • Ihren Wohnsitz in diesem Land haben
    • Zur gewünschten Lieferzeit an der gewünschten Lieferadresse anwesend sein
    • Die im Abschnitt „Was Sie benötigen, um ein Fahrzeug zu mieten“ der Buchungsbedingungen und der Mietvertragsbedingungen aufgeführten Unterlagen vorlegen.

Sie tragen den für die Lieferung zu Ihnen verbrauchten Kraftstoff – zu den Raten „Zahlung bei Rückgabe“ – es sei denn, Sie wählen die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“. Weitere Informationen: siehe den Abschnitt „Betankungsoptionen“ in diesem Dokument.

Das Entgelt hierfür hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wohin es geliefert werden soll – für Abholungen innerhalb des Stadtgebietes können Sie jedoch mit Kosten von € 32,00 rechnen. Für Zustellungen außerhalb des Stadtgebietes kontaktieren Sie bitte das Reservierungsteam.

Bitte benachrichtigen Sie uns 24 Stunden im Voraus, wenn Sie unseren Zustellservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir Ihnen auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist ein Fahrzeug zustellen, dies müssen Sie aber mit der Mietstation oder dem Reservierungsteam absprechen.

Können Sie das Fahrzeug abholen lassen?

Einige unserer Mietstationen bieten einen Abholservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. von Ihnen gemieteten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort abholen. Wenn Sie eine Abholung des Fahrzeugs wünschen, müssen Sie anwesend sein, um das Fahrzeug zu übergeben.

Sie tragen die Kosten des für die Abholung und Rückführung des Fahrzeugs an die nächste Mietstation verbrauchten Kraftstoffs - zu den Raten „Zahlung bei Rückgabe“ - es sei denn, Sie wählen die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“. Weitere Informationen: siehe den Abschnitt „Betankungsoptionen“ in diesem Dokument.

Das Entgelt dafür hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wo es abgeholt werden soll – für Abholungen innerhalb des Stadtgebietes können Sie aber mit Kosten von € 32,00 rechnen. Für Abholungen außerhalb des Stadtgebietes kontaktieren Sie bitte das Reservierungsteam.

Bitte benachrichtigen Sie uns 24 Stunden im Voraus, wenn Sie unseren Abholservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir das Fahrzeug auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist abholen, dies müssen Sie aber mit dem Reservierungsteam absprechen.

Was geschieht, wenn ich zum Zeitpunkt der Abholung nicht da bin?

Wenn das Fahrzeug, Schlüssel, eventuelles Zubehör, Fahrzeugdokumente und eventuelle Extras bei der Abholung nicht da sind, wird Ihnen ungeachtet dessen das Entgelt für die Abholung berechnet. Dann müssen Sie eine neue Abholung buchen – und ein weiteres Mal das Abholentgelt bezahlen – oder das Fahrzeug selbst an der Mietstation zurückgeben.




Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren


Fahrerlaubnis

Muss ich meine Fahrerlaubnis mitbringen?

Ja. Jeder Fahrer muss seine gültigen Führerscheinpapiere vorlegen. In folgenden Fällen müssen die Fahrer sowohl ihre Fahrerlaubnis sowie entweder eine internationale Fahrerlaubnis oder eine offizielle, notariell beglaubigte deutsche Übersetzung des Führerscheins vorlegen:


    • ein Führerschein wurde in Europa ausgestellt und Sie mieten in einem Land außerhalb Europas
    • oder ein Führerschein wurde in einem außereuropäischen Land ausgestellt und Sie mieten außerhalb dieses Landes
    • oder ein Führerschein wurde nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, sondern zum Beispiel in Arabisch, Griechisch, Russisch, Hebräisch oder Japanisch.

Digitale Führerscheine werden in Deutschland nicht akzeptiert.

Gibt es eine Mindestdauer, wie lange ich bereits im Besitz meiner Fahrerlaubnis sein muss?

Ja. Jeder Fahrer muss seit mindestens ½ Jahr, für bestimmte Fahrzeuggruppen seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Wenn aus der Fahrerlaubnis nicht hervorgeht, dass der Fahrer die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt, muss er einen anderen Nachweis erbringen wie beispielsweise:


    • Frühere Fahrerlaubnisse
    • Oder ein Schreiben der Führerscheinbehörde, das belegt, dass er die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt.

Anforderungen hinsichtlich Ausweispapieren

Muss ich einen Identitätsnachweis vorlegen?

Ja, Sie müssen folgende Nachweise vorlegen:


    • die Zahlungskarte, die Sie bei der Buchung verwendet haben. Für einige Fahrzeuge sind zwei auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarten erforderlich. Eine davon muss die Zahlungskarte sein, die Sie bei Ihrer Buchung verwendet haben.
    • Ein Lichtbildausweis mit einem gut erkennbaren Foto, das nicht älter als 10 Jahre alt ist. Wir akzeptieren Ihren Reisepass oder nationalen Personalausweis oder jede andere Form eines amtlich ausgestellten Identifikationsnachweises.

Digitale Identifikationsnachweise werden in Deutschland nicht akzeptiert.

Eventuell müssen Sie auch Ihren Wohnort nachweisen. Das könnten Sie etwa mit einer aktuellen Betriebskostenabrechnung oder einem Kontoauszug tun. Wenn die Adresse auf der Fahrerlaubnis vermerkt ist, akzeptieren wir dies ebenfalls als Wohnsitznachweis.

Sonstige Anforderungen

Muss ich eine Vorabautorisierung gewähren oder eine Kaution hinterlegen?

Ja, wir benötigen eine Vorabautorisierung auf Ihre Zahlungskarte, bevor wir das Fahrzeug an Sie herausgeben. Eine Vorabautorisierung blockt einen Geldbetrag auf Ihrem Konto.

Wenn Sie bar bezahlen möchten, nehmen wir stattdessen eine Kaution.

Was muss ich tun, um eine Vorabautorisierung zu erteilen oder eine Kaution zu zahlen?

Sie müssen uns eine auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarte mit einem ausreichenden Verfügungsrahmen vorlegen. Weitere Informationen: Lesen Sie bitte den Abschnitt „Zahlungsoptionen“ in diesem Dokument.

Wie hoch ist der Betrag der Vorabautorisierung?
Der bei der Abholung des Mietfahrzeugs fällige Betrag für die Vorabautorisierung wird wie folgt berechnet:
(der Mietpreis für das Fahrzeug* + 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) MINUS eventueller Betrag, den Sie bei einer „Jetzt bezahlen“-Buchung bereits beglichen haben).

* Der „Mietpreis des Fahrzeugs“ beinhaltet die Kosten für die Anmietung sowie alle bestellten optionalen Extras und wird zu Beginn der Anmietung auf Grundlage der beabsichtigten Mietdauer berechnet. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist der von Ihnen im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung (einschließlich etwaiger optionaler Extras) fällige Betrag bei „Bezahlung an der Mietstation“ Teil der Vorabautorisierung und wird Ihnen am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt (unter Verwendung der für die Vorabautorisierung bereitgestellten Karte, sofern nicht anders vereinbart).
** Wenn Sie von unserem Angebot „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ Gebrauch machen, reduzieren wir die 200 EUR (oder ggf. den entsprechenden Betrag in Ihrer Landeswährung) um den Betrag, den wir Ihnen für „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen.

Die 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) sind in der Vorabautorisierung enthalten, falls wir Ihnen am Ende der Anmietung Folgendes in Rechnung stellen müssen:
i. Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs (sofern relevant);
ii. zusätzliche Mietgebühren, wenn Sie das Fahrzeug oder optionale Extras nicht am Ende der vereinbarten Mietdauer [oder an der vereinbarten Rückgabestation] zurückgeben;
iii. etwaige zusätzliche Gebühren oder Bußgelder, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen (über die wir vor der Rückgabe des Fahrzeugs informiert wurden, darunter beispielsweise Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen); und/oder
iv. Kosten, die durch die Überschreitung etwaiger Kilometerbegrenzungen entstehen.
Wenn die von uns verlangte Vorabautorisierung die Ihnen entstehenden Kosten nicht abdeckt, werden wir Sie um eine weitere Zahlung der zusätzlich geschuldeten Beträge bitten.



Kraftstoff- und Stromkosten

Fahrzeuge mit Kraftstoff- und Hybridantrieb

Muss ich das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zurückgeben?

Ja. Üblicherweise wird das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank übergeben. Sie müssen es mit der gleichen Menge Kraftstoff an uns zurückgeben, die bei Abholung im Tank war, gemäß der werksseitig eingebauten Tankanzeige. Wir empfehlen Ihnen, am Rückgabetag so nah wie möglich an der Rückgabestation zu tanken und die Quittung zur Vorlage bei uns aufzuheben. Wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben – und uns keine Kraftstoff-Quittung zeigen können – werden wir Ihnen ein Entgelt berechnen.

Betankungsoptionen

Ich plane eine Fahrt von mehr als 120 Kilometern, und möchte mir keine Gedanken machen, haben Sie eine Betankungsoption für mich?

Ja, mit der Option Tankfüllung im Voraus bezahlen zahlen Sie für Ihren Mietwagen eine Tankfüllung gemäß den Kraftstofftankangaben des Herstellers zu unseren Kosten der Betankung für Sie. Geben Sie das Fahrzeug einfach mit der aktuellen Tankfüllung zurück (selbst wenn er so gut wie leer ist), Hauptsache, der Motor noch läuft noch.

Wie kann ich die Kosten für die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen?

Abhängig vom Ort Ihrer Anmietung berechnen wir den durchschnittlichen Kraftstoffpreis zu Beginn Ihrer Mietdauer. Sie erhalten jedoch keine Erstattung für eventuell nicht verbrauchten Kraftstoff, es sei denn, Sie geben das Fahrzeug mit einem vollen Tank zurück. In diesem Fall erstatten wir Ihnen das Entgelt für die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“.

Kann ich zu jeder Zeit die Tankfüllung im Voraus bezahlen?

Nein, wenn Sie die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ nutzen wollen, müssen Sie während des Buchungsverfahrens oder bei Abholung des Fahrzeugs danach fragen.

Ich plane eine Fahrt von weniger als 120 Kilometern, muss ich trotzdem volltanken?

Ja, oft sieht die Tankanzeige noch „voll“ aus, daher bitten wir Sie, den Tank nahe der Rückgabestation vollzutanken und uns die Quittung vorzulegen. Wenn Sie keine Zeit haben vollzutanken oder uns keine Quittung zeigen können, werden wir EZ Fuel anwenden, um unsere Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs zu decken.

Was kostet EZ Fuel?

Abhängig von der Mietstation zahlen Sie ein festes Entgelt zwischen € 26,00 und € 32,50.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebe und nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt habe?

Zahlung bei Rückgabe gilt, wenn Sie mehr als 120 Kilometer gefahren sind und:


    • Sie nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt haben
    • Sie das Fahrzeug nicht mit einem vollen Tank zurückgeben

Wie kann ich die Kosten für die Option „Zahlung bei Rückgabe“ berechnen?

Sie zahlen für den Kraftstoff gemäß der werksseitig installierten Tankanzeige, aufgerundet auf das nächste Achtel (1/8) eines Tanks. Dies basiert auf der vom Hersteller angegebenen Kapazität des Kraftstofftanks.

Wir berechnen zwischen dem anderthalb bis dreifachen des durchschnittlichen Kraftstoffpreises am Ende der Mietdauer. Der Preis pro Liter wird auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Dieses Entgelt deckt unsere Kosten einer kurzfristigen Fahrt zur nächsten Tankstelle und mögliche Verspätung der Anmietung des nächsten Kunden.

Elektrofahrzeuge

Mit welcher Batterieladung muss ich ein Elektrofahrzeug zurückgeben?

Sie müssen das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgeben, den es bei der Abholung hatte.

Welcher Betrag wird mir berechnet, wenn ich ein Elektrofahrzeug nicht mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgebe, den es bei der Abholung hatte?

Wir berechnen einen festen Betrag, der von der Batterielebensdauer abhängt, die auf der werkseitig installierten Batterieanzeige angezeigt wird. Dies ist der Tarif für die „Zahlung bei Rückgabe“. Die anfallenden Kosten sind nachstehend aufgeführt:


BatterieladungFixpreis (inkl. MwSt.)
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 70 % oder mehr zurückgeben.Keine Kosten.
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 11 bis 69 % zurückgeben.EUR 22.85
Wenn Sie das Elektrofahrzeug mit einer Batterieladung von 10 % oder weniger zurückgeben.EUR 35.81




    Abschließende Informationen


    Darf ich jemand anderes fahren lassen?

    Ja, aber nur wenn wir dem zugestimmt haben. Sie dürfen keine andere Person das Fahrzeug fahren lassen.

    Wir berechnen für jeden Zusatzfahrer, der das Fahrzeug fahren darf, ein Entgelt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 11,00 und € 13,80 pro Tag, pro Fahrer.

    Wenn Sie das Fahrzeug für mehrere Tage mieten, wird Ihnen ein maximaler Betrag von € 87,84 berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage ab.

    Jeder Zusatzfahrer muss unsere Bedingungen im Hinblick auf Alter, Fahrerlaubnis und Identitätsnachweis erfüllen. Weitere Informationen: Lesen Sie die Abschnitte „Informationen zum Alter“ und „Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren“ in diesem Dokument.

    Wenn einer der Zusatzfahrer außerhalb der Altersbeschränkungen liegt, werden wir außerdem ein Zusatzentgelt hierfür berechnen. Weitere Informationen: Lesen Sie den Abschnitt „Informationen zum Alter“ in diesem Dokument.

    Bieten Sie einen „Meet and greet“-Service?

    Ja, an einigen unserer Mietstationen an Flughäfen und Bahnhöfen bieten wir einen „Meet and greet“-Service.

    Kann ich das Fahrzeug außerhalb Ihrer normalen Öffnungszeiten abholen?

    Ja, einige Mietstationen bieten einen Abholservice außerhalb der Öffnungszeiten, bei dem Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Standorts abholen können.

    Das Entgelt für eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt mindestens € 35,00.

    Sie müssen uns mindestens 24 Stunden vorher benachrichtigen, damit wir eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten organisieren können. Möglicherweise können wir Ihnen den Service auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist anbieten, dies müssen Sie aber mit dem Reservierungsteam absprechen.


    Was passiert, wenn ich mich bei der Abholung verspäte und dies dann ausserhalb der Öffnungszeiten liegt?

    Wenn Sie eine gültige Flug- / Zugnummer bei der Buchung angegeben haben, werden unsere Mitarbeiter bis maximal eine Stunde nach Geschäftsschluß der Station auf Sie warten.

    Das Entgelt für eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt in diesem Fall mindestens € 35,00.

    Wenn Sie keine gültige Flug- / Zugnummer bei der Buchung angegeben haben und die Anmietung erfolgt ohne vorheriger Benachrichtigung nach Geschäftsschluß der Station, dann beträgt das Entgelt in diesem Fall mindestens € 70,00.

    Bei meiner Anmietung gilt eine Kilometerfreigrenze. Ich bin mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren, wieviel muss ich für die zusätzliche Kilometerleistung bezahlen?

    Viele unserer Fahrzeuge werden mit unbegrenzter Kilometerleistung bereitgestellt. Wenn die Kilometerfreigrenze gilt, ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Wenn Sie mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren sind, hängt der Preis von dem Fahrzeug und der Mietstation ab – Sie können jedoch mit Kosten zwischen € 0,50 und € 2,00 pro zusätzlich gefahrenen Kilometer rechnen. Der Preis für Mehrkilometer wird auf Ihrem Mietvertrag angegeben.

    Darf ich in dem Fahrzeug rauchen?

    Nein, das Rauchen ist in unserenFahrzeugen nicht erlaubt. Wenn wir feststellen, dass während der Mietdauer jemand in dem Fahrzeug geraucht hat, wird ein Entgelt für eine Sonderreinigung berechnet.

    Gibt es Straßen oder Gebiete, auf/in denen ich ein Entgelt bezahlen muss, bevor ich dort fahren kann?

    Ja, es gibt Mautstraßen und mautpflichtige Brücken, deren Nutzung gebührenpflichtig ist. Wenn Sie diese Gebühren nicht bezahlen, bevor Sie in diese Zonen fahren oder diese Straßen oder Brücken benutzen, erhalten Sie ein Bußgeld.

    Wir empfehlen Ihnen, sich im Internet über eingeschränkte Gebiete zu informieren, bevor Sie losfahren. Websites wie etwa www.urbanaccessregulations.eu stellen nützliche Informationen bereit. Wenn die Mietstation sich in oder nahe einer beschränkten Zone befindet, informieren wir Sie darüber, bevor Sie das Fahrzeug abholen. Wir können Sie nicht über andere beschränkte Zonen informieren.

    Ich wurde mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt und habe eine Parkgebühr nicht entrichtet, was muss ich bezahlen?

    Sie haften für alle Bußgelder und Gebühren, die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs durch Sie oder einen Ihrer Zusatzfahrer erhoben werden. Bußgelder und Gebühren umfassen:


      • Alle Bußgelder oder Gebühren
      • Maut
      • Abschleppkosten
      • Kosten für Wegfahrsperren
      • Geschwindigkeitsüberschreitungen

      Wenn ein Bußgeld oder eine Gebühr an uns gesendet wird, weil Sie eine Gebühr nicht bezahlt haben oder Gesetze missachtet haben, erheben wir:

      • Unser Bearbeitungsentgelt von € 29,75 für jede(s) Bußgeld oder Gebühr, welche in der Währung des Landes berechnet wird, in dem das Bußgeld angefallen ist. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das Bearbeitungsentgelt.
      • Zuzüglich des Bußgeldes oder der Gebühr selbst – soweit wir diese(s) bezahlen müssen


    Ich habe den Innenraum des Fahrzeugs sehr schmutzig und schlecht riechend hinterlassen. Werde ich für die Reinigung ein Entgelt bezahlen müssen?

    Ja, wenn der Innenraum des Fahrzeugs besonders matschig, dreckig, fleckig oder schlecht riechend ist und unsere Standardreinigung dies nicht beheben kann, berechnen wir Ihnen ein Entgelt für Sonderreinigung in Höhe von mindestens € 150,00.

    Pannenhilfe

    Was geschieht, wenn ich aufgrund eines technischen Defekts eine Panne habe?

    Alle unsere Fahrzeuge werden nach den Standards der Hersteller gewartet und sind bei Abholung verkehrstüchtig, so dass technische Defekte an unseren Fahrzeugen selten sind. Solange Sie das Fahrzeug in einem von uns zugelassenen Land verwenden, sorgen wir kostenfrei für Pannenhilfe oder Bergung. Sie dürfen nur unseren eigenen Pannenhilfe-Anbieter nutzen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Inneren des Fahrzeugs.

    Was geschieht, wenn ich aufgrund eines nicht-technischen Defekts oder in einem anderen Land eine Panne habe?

    Sie müssen uns informieren, wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben. Wenn Sie Pannenhilfe benötigen, organisieren wir diese für Sie, Sie werden jedoch die Kosten dafür tragen müssen. Wir werden Ihnen zudem alle Kosten berechnen,‬ die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen und in das Land der Anmietung zurückzuführen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:


      • Abschlepp-, Notruf- und Bergungskosten (bis zu maximal 300€, im Falle besonderer Abschleppung, Rückführung oder Vertragsbruch kann die Gebühr bis zu 600€ betragen)
      • Reparaturkosten
      • Nutzungsausfall
      • Rückführungskosten
      • Alle Kosten, um Sie und/oder etwaige Mitfahrer an eine andere Mietstation zu bringen
      • Aufladung für Elektrofahrzeuge (bei funktionsfähigem Kabel)

    Welche Produkte bieten Sie zu meinem Schutz an im Falle einer Panne aufgrund eines nicht-technischen Problems?

    Roadside Assistance Plus bietet Ihnen Pannenhilfe, infolge von …


      • Leerer Batterie
      • Platter Reifen
      • im Fahrzeug eingeschlossener Schlüssel
      • leerem Kraftstofftank

    Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in einem von uns zugelassenen Land nutzen. Weitere Informationen: Lesen Sie den Abschnitt „Ausreisen mit dem Fahrzeug “ in diesem Dokument.

    Sie müssen lediglich für die Kosten für eventuell zusätzlich erforderliche Artikel aufkommen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen, wie Kraftstoff oder Reifen.

    Wie viel kostet Roadside Assistance Plus?

    Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 7,00 und € 8,78 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 12 Tage berechnet; abgesichert sind Sie dann für die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

    Was geschieht, wenn ich das Schadensbericht-Formular oder das Europäische Unfallformular nicht einreiche?

    Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, oder das Fahrzeug, Schlüssel, ein Zubehör, ein Fahrzeugdokument oder ein Extra beschädigt, verloren oder gestohlen werden, müssen Sie ein Schadensbericht-Formular und, sofern verfügbar, das Europäische Unfall-Meldeformular ausfüllen und einreichen. Sofern Sie dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, berechnen wir Ihnen eine gesonderte pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 6 der Allgemeinen Mietvertragsbedingungen in Höhe von € 35,00.



    Einwegmieten


    Kann ich das Fahrzeug an einer Mietstation abholen und an einer anderen zurückgeben?

    Ja, bei einigen Mietstationen können Sie das Fahrzeug und etwaige Extras an einer Mietstation abholen und sie an einer anderen zurückzugeben.

    Wie hoch ist die Einweggebühr?

    Der Preis hängt von der Mietstation ab. Wenn Sie das Fahrzeug an unterschiedlichen Stationen im gleichen Land abholen und zurückgeben wollen, liegt der Preis etwa zwischen € 59,00 und € 250,00. Wenn Sie das Fahrzeug in einem Land abholen und in einem anderen Land zurückgeben, liegt der Preis etwa zwischen € 100,00 und € 4.500,00.

    Wie erhalte ich eine Einwegmiete?

    Sie können bei der Buchung des Fahrzeugs eine Einwegmiete anfragen oder Sie können danach fragen, wenn Sie zur Mietstation kommen.

    Wenn Sie bei Ihrer Buchung eine Einwegmiete angefragt haben, wird das Entgelt hierfür in Ihrem Mietpreis enthalten sein.

    Wie viel kostet es, wenn ich keine Einwegmiete vereinbart habe und das Fahrzeug dennoch an einer anderen Mietstation zurückgebe?

    Wir werden Ihnen das am Tag der Fahrzeugrückgabe geltende Entgelt für Einwegmieten nach dem Tarif „An der Station bezahlen“ berechnen und zusätzlich eine Fehlrückgabegebühr erheben. Das Entgelt hierfür beträgt mindestens € 30,00.




    Rückgaben


    Ich möchte das Fahrzeug länger behalten, was sollte ich tun?

    Wenn Sie die Miete verlängern wollen, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Dies sollte spätestens vor dem auf dem Mietvertrag angegebenen Enddatum und der dazugehörigen Uhrzeit geschehen. Zusätzliche Tage werden zu den Preisen „An der Station bezahlen“ berechnet.

    Was geschieht, wenn ich die Miete nicht verlängere?

    Wenn Sie die Miete nicht verlängert haben und das Fahrzeug verspätet zurückgeben, berechnen wir Ihnen einen zusätzlichen Miettag zzgl. eines Bearbeitungsentgelts für die verspätete Rückgabe für jeden Tag oder angebrochenen Tag, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird.

    Falls Sie Ihre Anmietung nicht verlängern und sich Ihre Rückgabe verspätet, werden wir am dritten Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin Ihre Debitkarte mit einer Vorabautorisierung für eine Zahlung im Gegenwert der Kosten für fünf Miettage belasten – beziehungsweise der Kosten für zehn Tage, falls Sie eine Kreditkarte im Zusammenhang mit den Preisen benutzen, die für „Zahlung an der Mietstation“ gelten. Falls Sie das Fahrzeug innerhalb dieser fünf beziehungsweise zehn Tage (je nachdem, was anzuwenden ist) zurückgeben, werden Ihnen nur Ihre tatsächlich genutzten Miettage in Rechnung gestellt, zuzüglich etwaiger weiterer Kosten, die Sie uns schulden.
    Falls Sie Ihr Mietfahrzeug nicht wie vereinbart zurückgeben, wird Ihnen zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt für verspätete Rückgabe für jeden Tag oder anteiligen Tag in Rechnung gestellt, bis das Mietfahrzeug zurückgegeben wird.
    Das Bearbeitungsentgelt für verspätete Rückgabe beträgt zwischen € 15,00 und € 19,00 pro Tag. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das Bearbeitungsentgelt.



    Sonderausstattung


    Die Preise, die wir Ihnen bei der Buchung von Extras nennen, werden grundsätzlich die Preise sein, die Sie zu bezahlen haben. Wechselkurse oder andere Umstände außerhalb unserer Kontrolle können die Preise verändern.

    Kunden mit Behinderungen

    Ich habe eine Behinderung, bieten Sie umgebaute Fahrzeuge an?

    Ja, speziell umgebaute Fahrzeuge sind an einigen unserer Mietstationen verfügbar. Bitte rufen Sie für nähere Informationen das Reservierungsteam an.

    Ich habe eine Behinderung, bieten Sie Fahrzeuge mit Handbedienung an?

    Nein, leider bieten wir aktuell keine Fahrzeuge mit Handbedienung oder Panoramaspiegeln an.

    Beliebte Extras zur Anmietung

    Ich habe kleine Kinder, bieten Sie Kindersitze an?

    Ja, wir bieten Babyschalen, Kleinkind- und Kindersitze an. Eine Babyschale ist typischerweise geeignet für ein Kind von der Geburt bis zum Alter von 12 Monaten und einem Gewicht von maximal 13 Kilo. Ein Kleinkindsitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 9 Monaten bis 4 Jahren und einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilo. Ein Kindersitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 4 bis 11 Jahren und einem Gewicht zwischen 15 und 45 Kilo.

    In einigen Mietstationen organisieren wir ggf. die für Sie passenden Sitze durch Dritte. Bitte beachten Sie jedoch, dass es immer Ihrer Verantwortung obliegt, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Sitz richtig befestigt ist.

    Bitte beachten Sie: In Deutschland, müssen alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm einen Kindersitz verwenden.

    Welche Kosten entstehen für Ihre Kindersitze?

    Der Preis für die Miete eines Sitzes hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 13,00 und € 16,31 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 5 Tage mieten, wird Ihnen ein maximales Entgelt von € 86,59 Tage berechnet und Sie erhalten die Sitze für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

    Wenn der Sitz beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 80,00 und € 200,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Ich kenne mich in der Gegend nicht aus, kann ich ein Navigationsgerät (Satellitennavigationssystem) mieten?

    Ja, der Preis für die Miete eines Navigationsgerätes hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 11,00 und € 13,80 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 14 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 14 Tage berechnet und Sie erhalten das Navigationsgerät für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

    Wenn das Navigationsgerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 209,00 und € 260,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Bitte beachten Sie: In einigen Ländern, darunter Deutschland, ist es gesetzlich verboten, ein Navigationsgerät zu benutzen, das die Standorte von Radarkameras anzeigt. Wenn Sie bei uns ein Navigationsgerät mieten, wird es üblicherweise keine Informationen zu Radarkameras anzeigen.

    Bieten Ihre Navigationsgeräte einen Audio-Reiseleiter-Service?

    Ein Audio-Reiseservice ist in der Travel Companion Vollversion enthalten.

    Ich möchte überall, wo ich bin, auf das Internet zugreifen, können Sie mir dafür eine Lösung anbieten?

    Ja, wir bieten ein „Travel Companion Vollversion“ an. Dieses mobile Gerät bietet Online-Navigation, Internet-Zugang mit unbegrenzter Datennutzung für bis zu 5 Endgeräte und unbegrenzte internationale Telefonate sowie einen umfangreichen Audio-Reiseleiterservice an. Um diese Services nutzen zu können, müssen Sie die separaten Geschäftsbedingungen des Anbieters lesen und akzeptieren. Sie unterschreiben diese Geschäftsbedingungen bei der Anmietung direkt auf dem Gerät.

    Bitte beachten Sie: In vielen Ländern, darunter Deutschland ist es illegal, während der Fahrt ein Mobiltelefon, Tablet oder andere Kommunikationsgeräte zu verwenden. Sie sind dafür verantwortlich, sicher und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes zu fahren.

    Wieviel kostet das „Travel Companion Vollversion“?

    Der Preis für die Miete des „Travel Companion Vollversion“ hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 13,80 und € 16,80 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 14 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 14 Tage berechnet und Sie erhalten das „Travel Companion Vollversion“ für die Dauer Ihrer Anmietung bis zu 28 Tage.

    Wenn das „Travel Companion Vollversion“ beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 209,00 und € 260,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Wenn ein Zubehörteil des mobilen „Travel Companion“ Gerätes beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen € 10,00 und € 150,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Ich beabsichtige, über Mautstraßen zu fahren. Bieten Sie ein Gerät an, das dies schneller und einfacher macht?

    Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Geräte für elektronische Mautsysteme anbieten.

    Kann ich ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung bei Ihnen mieten? Was ist zu beachten?

    Ja, es ist möglich ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung zu mieten, der Preis für die Miete der Anhängerkupplung hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten.
    Bitte beachten Sie die maximale Stütz- und Anhängelast, welche sie den Fahrzeugpapieren entnehmen können. Diese Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil1 in den Feldern 0.1, 0.2 und13. Die zulässige Anhängelast ist das Gewicht, das der Anhänger inklusive Ladung maximal haben darf. Die Stützlast gibt an, welche Kraft auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs wirken darf. Wer sich nicht an diese Herstellerangaben hält, muss mindestens mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes rechnen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle ebenfalls Ihre Haftungsreduzierung entfallen kann.

    Winterausrüstung zur Miete

    Ich bin besorgt wegen der Straßenverhältnisse, bieten Sie Allwetterreifen an?

    Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten verboten ist, ohne Allwetterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrer Miete enthalten oder in Ihrem Vertrag ausgewiesen sein.

    Wir können auch Allwetterreifen gegen Entgelt bereitstellen. Dies hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, der Preis liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 15,00 und € 18,70 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen der Preis für maximal 10 Tage berechnet und Sie erhalten die Allwetterreifen für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

    In der Wintersaison (15. November bis 15. März) sind unsere Mietfahrzeuge in Deutschland mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Die Gebühr dafür ist bereits im Mietpreis enthalten (Abweichungen bei Geschäftskunden möglich).

    Wenn einer der Allwetterreifen beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 150,00 und € 400,00 zusätzlich zu den Mietkosten.
    Falls Ihre Miete nicht bereits automatisch Allwetterreifen enthält und Sie solche mieten wollen, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Wenn Sie sie kurzfristiger benötigen, rufen Sie bitte das Reservierungsteam an.

    Sie sind nicht sicher, ob Sie Allwetterreifen benötigen? Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team.

    Ich gehe Skifahren, bieten Sie Schneeketten an?

    Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben ist, mit Schneeketten oder Allwetterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrem Mietpreis enthalten sein. Sie können auf Wunsch darauf verzichten, aber wir empfehlen Ihnen für diese Standorte entweder Schneeketten oder Allwetterreifen.

    Schneeketten sind auch in einigen anderen Mietstationen verfügbar. Der pauschale Mietpreis pro Anmietung für Schneeketten hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, Er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 72,00 und € 90,35.

    Wenn eine der Schneeketten beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 69,00 und € 100,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Wir können keine Schneeketten für Sie montieren und wir können die Montage nicht für Sie organisieren.

    Sie sind nicht sicher, ob Sie Schneeketten benötigen?

    Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team

    Ich habe meine eigenen Ski mitgebracht, vermieten Sie Skiträger?

    Skiträger sind auch in einigen Mietstationen verfügbar. Der pauschale Mietpreis pro Anmietung für Skiträger hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 72,00 und € 90,35.

    Skiträger können nicht auf allen unseren Fahrzeugen montiert werden, möglicherweise müssen Sie daher ein Upgrade durchführen, wenn Sie diese benötigen. Dadurch können sich der Preis des Fahrzeugs sowie ein etwaiger Selbstbehalt für Sie erhöhen.

    Wenn der Skiträger beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß zwischen € 250,00 und € 500,00 zusätzlich zu den Mietkosten.

    Bitte benachrichtigen Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Skiträger mieten wollen. Wenn Sie ihn kurzfristiger benötigen, rufen Sie bitte das Reservierungsteam an.

    Ich habe meine Freisprecheinrichtung vergessen, kann ich bei Ihnen eine mieten?

    Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine mobilen Freisprecheinrichtungen anbieten.

    Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Decken?

    Ja, an ausgewählten Stationen. Der Mietpreis für eine Decke hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß zwischen € 3,50 und € 4,00 pro Anmietung.

    Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Transportroller?

    Ja, an ausgewählten Stationen. Der Mietpreis für einen Transportroller hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäß bei € 12,99 pro Tag. Wenn Sie den Roller für mehr als 6 Tage mieten, wird Ihnen der Mietpreis für maximal 6 Tage berechnet und Sie erhalten den Transportwagen für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

    Wenn der Transportroller beschädigt, verloren oder gestohlen wird und Sie dies zu vertreten haben, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert und liegen erfahrungsgemäß bei € 70,00, zusätzlich zu den Mietkosten.

        Vielen Dank, dass Sie sich für Avis entschieden haben