Zur Durchsetzung Ihrer unfallbedingten Ansprüche ist es sinnvoll, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihre Avis Vermietstation an.
Als unser Vertragspartner erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Anmietung.
Gleichzeitig senden wir eine Kopie der Rechnung samt Abtretung und Zahlungsanweisung an die Versicherung des Unfallgegners.
Voraussetzung für die Regulierung der Mietwagenkosten durch die Versicherung ist der zu erbringende Ausfallnachweis, wie z.B. eine Reparaturrechnung oder die Kopie vom Fahrzeugschein Ihres neu erworbenen Fahrzeuges. Bitte reichen Sie diese Unterlagen direkt bei der regulierenden Versicherung ein.
Ist die Reparaturdauer entgegen der von der Reparaturwerkstatt oder vom Gutachter kalkulierten Reparaturzeit länger, so sollte ein Reparaturablaufplan direkt bei der regulierenden Versicherung eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Reparaturwerkstatt.
Gehört das beschadigte Fahrzeug zum Firmenvermögen, und diese Firma ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist die Mehrwertsteuer aus der Avis Mietwagenrechnung von der Firma an Avis zu begleichen.
Bitte beachten Sie, das nur die unfallbedingten Kosten von der Versicherung des Unfallgegners uebernommen werden.